Interview mit Geisterjägern von Ghosthunter NRWUP aus NRW & RLP über das Equipment von Ghosthuntern
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Interview mit Geisterjägern von Ghosthunter NRWUP aus NRW & RLP über das Equipment von Ghosthuntern

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In der Burgruine Schwarzenberg in Plettenberg spach ich mit Tom und Hagen von den Ghosthunter NRWUP aus NRW & RLP über das Equipment von Ghosthuntern. Tom und Hagen berichten über eigenen Erfahrungen mit den Geräten und über die Brauchbarkeit.
Insbesondere haben wir uns über folgende Gerätschaften unterhalten:
1. Ghost-Apps fürs Handy
2. EVPs (Sprachphänomene, Tonbandstimmen)
3. Ovilus
4. EMF-Messgeräte (K2)
5. Spirit Box / Ghost Radio
6. Das Portal
8. Kinect-System
9. Kameras (normale, Infrarot und Vollspektrum)


Gesprächspartern Tom und Hagen von den Ghosthunter NRWUP aus NRW & RLP:
http://www.youtube.com/user/GhosthunterNRWup


Quellen:
The Xbox Kinect and Paranormal Investigation von Kenny Biddle
https://skepticalinquirer.org/exclusive/the_xbox_kinect_and_paranormal_investigation/

Analyse des Portals von Steve Huff (YouTube Kanal: Huff Paranormal)
https://youtu.be/BDIsjZQfPRo

Ovilus Wortliste:
https://www.digitaldowsing.com/word-list/

Portal von Steve Huff:
https://www.theghosthunterstore.com/product-p/portal.htm


Shop:
https://www.shirtee.com/de/store/quipus-paranormal-scanner

Intro:
3D BILDERMACHER
(https://www.youtube.com/channel/UCGlo0zZQMdE3WuFG1NfxhHA)

Logo: Elli 524F45
https://www.youtube.com/channel/UC_B0wtyFgV_kcPN0gpmAulw

Hinweis:
Ich verwende in diesem Werk Bild- bzw. Filmzitate nach folgendem deutschen Recht:

§ 51 UrhG – Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
Die Quelle bzw. der Urheber des kommentierten Werkes ist in der Videobeschreibung angegeben.


Das Amerikanische Recht: (U.S. fair use factors 17 U.S.C. § 107)
Das Fair Use Prinzip des §107 des Copyright Act (USC: Titel 17 – Copyrights), legt fest, dass in bestimmten Fällen abweichend von den Urheberrechtsbestimmungen der §§ 106, 106A die Reproduktion im Rahmen eines Fair use Prinzips erlaubt wird.
Das in § 107 des Copyright Act normierte Fair use Prinzip legt fest, dass die „faire Benutzung“ (damit ist u.a. das Kopieren, Vertreiben oder auch das Aufführen von Stücken gemeint) von eigentlich urheberrechtlich geschützten Werken für folgende Zwecke erlaubt wird:
• Kritische Auseinandersetzung (Criticism)
• Kommentare (Comment)
• Nachrichten (news reporting)
• Unterricht inkl. der Vervielfältigung für die Nutzung von Werken in den Klassenzimmern (teaching (including multiple copies for classroom use))
• Wissenschaft (scholarship)
• Forschung/Recherche (research)Hinweis:
Ich verwende in diesem Werk Bild- bzw. Filmzitate nach folgendem deutschen Recht:

§ 51 UrhG – Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
Die Quelle bzw. der Urheber des kommentierten Werkes ist in der Videobeschreibung angegeben.


Das Amerikanische Recht: (U.S. fair use factors 17 U.S.C. § 107)
Das Fair Use Prinzip des §107 des Copyright Act (USC: Titel 17 – Copyrights), legt fest, dass in bestimmten Fällen abweichend von den Urheberrechtsbestimmungen der §§ 106, 106A die Reproduktion im Rahmen eines Fair use Prinzips erlaubt wird.
Das in § 107 des Copyright Act normierte Fair use Prinzip legt fest, dass die „faire Benutzung“ (damit ist u.a. das Kopieren, Vertreiben oder auch das Aufführen von Stücken gemeint) von eigentlich urheberrechtlich geschützten Werken für folgende Zwecke erlaubt wird:
• Kritische Auseinandersetzung (Criticism)
• Kommentare (Comment)
• Nachrichten (news reporting)
• Unterricht inkl. der Vervielfältigung für die Nutzung von Werken in den Klassenzimmern (teaching (including multiple copies for classroom use))
• Wissenschaft (scholarship)
• Forschung/Recherche (research)
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